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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: 05.März.2026

LYTEMOTIV
Inhaber:in Frederik Watzka
Steinsdorfstraße 15
80538 München

 

§1 Geltung, Form

  1. Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) schließen.
  2. Abweichende Bedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, wenn und soweit wir diese nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn von uns in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos Leistungen erbracht werden.
  3. Individuelle Vereinbarungen und Regelungen in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen AGB.
  4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit im Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail) ein.

 

§2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Die Beauftragung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Beauftragung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach seinem Zugang anzunehmen.

Soweit unsere Angebote als verbindlich gekennzeichnet sind, gilt dies für die Dauer von zwei Wochen ab Angebotsdatum.

  1. Der Vertragsschluss kann fernmündlich (z.B. Telefon, Videokonferenz), elektronisch (z.B. E-Mail oder Kontaktformular) oder schriftlich erfolgen.

Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich oder elektronisch, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte nochmals in schriftlicher Form zu erhalten.

 

§3 Vertragsgegenstand / Leistung

  1. Die Herstellung der Produktion erfolgt auf Grundlage des vom Kunden abgenommenen oder bereitgestellten Konzepts sowie gemäß den im Angebot oder Produktionsvertrag festgelegten Regelungen.
  2. Soweit vereinbart, führen die Parteien eine Konzeptionsphase gemäß §4 durch.
  3. Die künstlerische und technische Gestaltung der Produktion obliegt dem Anbieter.
  4. Der Kunde kann einen Bevollmächtigten benennen, der während Produktion und Postproduktion verbindliche Entscheidungen trifft.
  5. Der Anbieter ist berechtigt, während der Produktion eigene Making-Of-Aufnahmen zu erstellen.
  6. Die Produktion wird grundsätzlich in Full HD (1920×1080) geliefert, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  7. Rohmaterial sowie Masterdateien werden nur auf ausdrückliche Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung übergeben.
  8. München gilt als vereinbarter Drehort, sofern kein anderer Ort vereinbart wurde. Bei Produktionen außerhalb eines Radius von 10 km werden Reisekosten gesondert berechnet.
  9. Terminverschiebungen durch den Kunden können zu Mehrkosten führen.

 

§4 Konzeptionsphase

  1. Soweit vereinbart, erfolgt zunächst eine Konzeptionsphase zur Erstellung eines Produktionskonzepts (z.B. Drehbuch oder Storyboard).
  2. Der Anbieter erstellt einen Entwurf.
  3. Eine Korrekturschleife ist im Preis enthalten. Weitere Änderungen können gesondert berechnet werden.

 

§5 Preise und Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung wie folgt:
  • 1/3 bei Auftragserteilung
  • 1/3 nach dem Drehtag
  • 1/3 nach Lieferung der finalen Produktion
  1. Ohne gesonderte Vereinbarung werden dem Kunden lediglich Nutzungsrechte für interne Zwecke eingeräumt.
  2. Ein Drehtag umfasst maximal 10 Stunden inkl. Reisezeit und Pausen.

Überstunden werden wie folgt berechnet:

  • 1.–2. Stunde: +25 %
  • 3.–4. Stunde: +50 %
  • ab 5. Stunde: +75 %
  1. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen werden mit einem Zuschlag von 100 % berechnet.
  2. Wetterbedingte Verschiebungen können zusätzliche Kosten verursachen.
  3. Reisezeiten gelten als Arbeitszeit.

 

§6 Nutzungsrechte

  1. Die konkreten Nutzungsrechte werden individuell im Angebot definiert.
  2. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, erhält der Kunde ausschließlich einfache Nutzungsrechte zur internen Nutzung (z.B. Präsentationen, interne Kommunikation).
  3. Erweiterte Nutzungen (z.B. Werbung, Social Media, Website, TV, internationale Nutzung) müssen gesondert vereinbart werden.
  4. Rechte an Rohmaterial, Konzepten, Entwürfen und Arbeitsdateien verbleiben grundsätzlich beim Anbieter.
  5. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
  6. Musikrechte, insbesondere solche der GEMA, sind vom Kunden selbst anzumelden und zu bezahlen.

 

§7 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt alle notwendigen Inhalte, Materialien und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
  2. Der Kunde garantiert, dass bereitgestellte Materialien frei von Rechten Dritter sind.
  3. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der bereitgestellten Materialien entstehen.

 

§8 Beschaffung von Ressourcen

  1. Der Kunde beschafft grundsätzlich Darsteller, Locations und Requisiten selbst, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Wird der Anbieter mit der Beschaffung beauftragt, erfolgt diese im Namen des Kunden oder im eigenen Namen auf Rechnung des Kunden.
  3. Für die Beschaffung kann eine Service Fee von 20 % berechnet werden.

 

§9 Change Request

Änderungswünsche während der Produktion werden auf Umsetzbarkeit geprüft.

Ergeben sich zusätzliche Kosten oder Terminverschiebungen, werden diese dem Kunden vor Umsetzung mitgeteilt.

 

§10 Höhere Gewalt

  1. Bei Ereignissen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Stromausfälle, Streik, Krieg) besteht keine Haftung für Verzögerungen.
  2. Leistungsfristen verlängern sich entsprechend.

 

§11 Abnahme

  1. Die Abnahme kann persönlich oder digital erfolgen.
  2. Die Produktion gilt als abgenommen, wenn sie dem vereinbarten Konzept entspricht.
  3. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung keine schriftliche Mängelanzeige, gilt die Produktion als abgenommen.
  4. Eine Nutzung der Produktion durch den Kunden gilt ebenfalls als Abnahme.

 

§12 Drohnenaufnahmen

  1. Drohnenaufnahmen erfolgen ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (EU-Drohnenverordnung).
  2. Genehmigungen für Flugverbotszonen, Behörden oder Grundstückseigentümer müssen ggf. durch den Kunden organisiert werden.
  3. Wetterbedingungen, Sicherheitsauflagen oder gesetzliche Einschränkungen können Drohnenaufnahmen verhindern.
  4. In diesem Fall gilt die Leistung als erbracht, sofern der Anbieter die Aufnahmen aus rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht durchführen kann.

 

§13 Haftungsbegrenzung

  1. Der Anbieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
  3. Die Haftung ist auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt.
  4. Eine Haftung für Datenverlust wird ausgeschlossen, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.

 

§14 Stornierung von Produktionen

  1. Storniert der Kunde einen bereits bestätigten Auftrag, fallen folgende Ausfallhonorare an:
  • bis 30 Tage vor Produktionsbeginn: 25 % der Auftragssumme
  • bis 14 Tage vor Produktionsbeginn: 50 % der Auftragssumme
  • bis 7 Tage vor Produktionsbeginn: 100 % der Auftragssumme
  1. Bereits entstandene Fremdkosten (z.B. Locations, Darsteller, Reisekosten) sind unabhängig davon vollständig zu erstatten.

 

§15 Eigenwerbung / Referenznutzung

  1. Der Anbieter ist berechtigt, entstandene Foto- und Filmproduktionen zu Zwecken der Eigenwerbung und Portfolio-Darstellung zu verwenden.
  2. Dies umfasst insbesondere die Nutzung auf:
  • Website
  • Social Media
  • Portfolio / Showreel
  • Präsentationen
  1. Bei vertraulichen Produktionen kann eine zeitlich befristete Einschränkung vereinbart werden.

 

§16 Urheberbenennung

Der Anbieter hat das Recht auf Nennung als Urheber.

Die Nennung erfolgt branchenüblich:

Foto / Video: Lytemotiv – Frederik Watzka

 

§17 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist München, sofern der Kunde Kaufmann ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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